In einem persönlichen Beratungsgespräch werden wir die beste Lösung zur Finanzierung für Sie finden.

Die Leistungen des Angebotes zur Unterstützung im Alltag können mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Die maximalen Beträge sehen Sie in der Tabelle unten.
Die regelmäßig vorgeschriebenen Beratungsbesuche sind für Sie ebenfalls kostenfrei.
Auch die individuellen Schulungen werden im Einzelfall von der Pflegeversicherung getragen.
Budgets für Unterstützungsleistungen
Die Leistungen des Angebotes zur Unterstützung im Alltag sind in Rahmen der gesetzlichen Budgets mit der jeweiligen gesetzlichen Pflegekasse, Beihilfekasse oder privaten Pflegekasse abrechenbar.
Gerne können wir persönliche besprechen wie sich die Leistungen optimal für Sie einsetzen lassen.
Intervalle für Beratungsbesuche nach §37 Abs 3 SGB XI:
PG1 | halbjährlich optional |
PG2 | einmal im Halbjahr verpflichtend |
PG3 | einmal im Halbjahr verpflichtend |
PG4 | einmal im Vierteljahr verpflichtend |
PG5 | einmal im Vierteljahr verpflichtend |