Leistungskonzept

des Angebotes zur Unterstützung im Alltag nach §45b, SGB XI / AnFöVO

Aachener Betreuungsdienst
Der-nette-Nachbar

Wolfgang Sous
Am Venskyhäuschen 21
52074 Aachen
www.der-nette-nachbar.de
kontakt@der-nette-nachbar.de
Tel.: 0241- 70 1983 30
Fax: 0241- 70 1983 40
Mobil: 01707- 70 3540
IK: 590 501 200

Zielgruppen

Eine Pflegebedürftigkeit verlangt sowohl dem Betroffenen als auch den Personen, die seine Versorgung sicherstellen, insbesondere dann viel ab, wenn die pflegebedürftige Person im eigenen Zuhause lebt und versorgt wird.

Sowohl für Angehörige oder vergleichbare Personen in ihrer Eigenschaft als Pflegende, als auch für den Pflegebedürftigen selbst, sollen die Dienste dieses Angebotes eine Unterstützung darstellen.

Zielgruppe sind dabei Erwachsene, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung pflegebedürftig sind.

Nicht nur eine dementielle Erkrankung kann zu einem erhöhten Bedarf an Betreuung abseits der körperlichen Pflege führen. Auch zum Beispiel psychische Störungen wie Depressionen oder Erkrankungen wie Parkinson stellen eine Herausforderung dar. Hier möchten wir helfen.

Leider können wir das Angebot nur deutschsprachig anbieten. In besonderen Fällen existieren zwar Fremdsprachenkenntnisse, aber garantiert werden können diese nicht.

Umfang des Leistungsangebotes

Die angebotene Unterstützung findet stundenweise als Einzelbetreuung in der Häuslichkeit statt. Dass die Unterstützung in Ihrer Häuslichkeit stattfindet, heißt nicht, dass wir Ihnen ausschließlich in Ihren vier Wänden helfen. Selbstverständlich begleiten wir auch Aktivitäten außerhalb der Wohnung.

Wann, wie oft und wie lange wir das tun sollen, entscheiden Sie selbst. Häufig, insbesondere bei dementiellen Veränderungen, ist es jedoch sinnvoll regelmäßige Unterstützung zu erhalten und das Zeitfenster nicht zu klein zu wählen.

Inhalt des Leistungsangebotes

Unsere Hilfe hat vier Säulen:

ein Betreuungsangebot zur Einzelbetreuung,
ein Angebot zur Entlastung von pflegenden Angehörigen,
ein Angebot zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch Hilfen bei der Haushaltsführung,
ein Angebot zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen im Alltag.

Was beinhaltet das im Einzelnen?

Betreuungsangebot zur Einzelbetreuung:

Menschen, gerade pflegebedürftige Menschen, haben sehr unterschiedliche Wünsche, Gewohnheiten und auch sehr unterschiedliche Einschränkungen und Fähigkeiten.
Die Palette an Möglichkeiten der Betreuung reicht daher von Stärkung der Fähigkeiten durch Anregung, Anleitung und Unterstützung bei Beschäftigungen bis zur Begleitung bei Aktivitäten des sozialen oder alltäglichen Lebens.
Damit Sie sich vorstellen können was das konkret heißt, folgt eine Aufzählung der vielfältigen Möglichkeiten an Aktivitäten:

Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Beschäftigung
(z.B. Handarbeiten, Basteln, gemeinsames Gärtnern, Backen, Gesellschaftsspiele);

Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen
(z.B. gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten oder Einkaufen, Anleitung bei Haushaltstätigkeiten);

Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und der Gesellschaftsfähigkeit
(z.B. Balance- und Bewegungsübungen wie Gymnastik, Tänze, Spiele, Übungen zum Gedächtnistraining, Musizieren, Malen);

Allgemeine Aktivierung
(z.B. Gespräche führen, Lesen, Vorlesen aus Büchern, Erinnerungsübungen durch Ansehen von Fotoalben, Singen von bekannten Liedern);

Angebot zur Entlastung von pflegenden Angehörigen

Nicht nur Pflegebedürftige selbst benötigen Unterstützung. Auch für pflegende Angehörige oder vergleichbare Personen sind der Pflegealltag und die übernommene Verantwortung oft schwer zu bewältigen. Um Ihre persönliche Belastung für Sie leichter zu machen, möchten wir Sie durch begleitende Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen und auch praktische Hilfe anbieten. Das geschieht durch Information und Wissensvermittlung und praktische Hilfestellung bei der

Organisation,
Suche von Ansprechpartnern und Dienstleistern,
Kontaktvermittlung,
Hilfe bei notwendigem Schriftverkehr,
Unterstützung bei der Einhaltung von Terminen und Fristen.

Hilfen bei der Haushaltsführung

Wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr alleine bewältigen können und Ihre pflegenden Personen Kraft und Zeit für andere Dinge einsetzen oder sich einmal erholen möchten, können wir Sie auch im Haushalt unterstützen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeiten im direkten Bezug zur täglichen Versorgung stehen. Haushaltsnahe Dienstleistungen (Hausmeister- oder Handwerkerleistungen) oder reine Transportdienste bieten wir nicht an.

Beispiele für mögliche Leistungen sind

Reinigen der Wohnung, Keller- und Flurreinigung,
Pflege der Zimmerpflanzen,
Versorgung von Haustieren,
Rausstellen von Mülltonnen,
Waschen, Bügeln und Einsortieren von Wäsche und Bekleidung.

Angebot zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen

Sie haben einen Pflegegrad. Sie können dennoch alltägliche Aufgaben mit Unterstützung teilweise noch selbst erledigen?
Sie möchten auch weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen?
Wir können Ihnen auch in diesen Fällen helfen. So nutzen und stärken Sie Ihre verbliebenen Möglichkeiten und Fähigkeiten mit unserer Hilfe.

Um die Anforderungen des Alltags bewältigen zu können helfen wir bei Behördenangelegenheiten (Amtsgericht, Sozialhilfeträger, Pflegeversicherung etc.) und der Organisation individuell benötigter Hilfen (Hausarzt, Therapeuten, Sanitätshaus etc.) durch

Eruieren der benötigten Verfahren und Unterlagen,
Kontaktaufnahme zur jeweiligen Institution,
Anfordern der Antragsunterlagen,
Koordination des Verfahrens mit Ärzten und Therapeuten,
Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen,
Beibringen oder Ordern nötiger Unterlagen/ Verordnungen,
Hilfestellung beim Erstellen erforderlicher Korrespondenz,
Koordination von Terminen,
Vorbereitung von Hausbesuchen oder Terminen und Vorbereiten erforderlicher Unterlagen,
Anwesenheit bei Hausbesuchen bzw. Begleitung zu Terminen,
Nachbereitung von Terminen,
Kontaktaufnahme oder Korrespondenz mit Leistungsanbietern,
Anwesenheit bei Erstbesuch oder Lieferung,
Aushändigen erforderlicher Unterlagen.

Zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen wir Sie bei der

Motivation zur Kontaktaufnahme und Hilfe bei der Kommunikation (z.B. E-Mail schreiben),
praktischen Unterstützung beim Empfang von Besuchern,
Hilfe bei der Planung von Besuchen oder Ausflügen,
praktische Hilfe oder Übernahme der Vorbereitungen (Handtasche, Papiere etc.),
Begleitung bei Ausflügen, Besuchen oder Reisen,
Begleitung zu Veranstaltungen, Gottesdienst, Museen, Ausstellungen, Tierparks etc.

Preis des Angebotes

Die Betreuungskosten pro Stunde betragen zwischen 31,25€ und 36,00€.

Zusätzliche Fahrtkosten werden nicht berechnet.

tätigkeitsgerechte Qualifikation der leistungserbringenden Personen

Unsere Leistungen werden nur von qualifizierten Mitarbeitern erbracht. Die Art der Qualifikation kann jedoch sehr unterschiedlich ausfallen. Sie ist abhängig von der Form der Unterstützung, die Sie durch uns erhalten.
Mitarbeiter mit einer 40ig-stündigen Basisqualifikation nach §8 Abs 2 Anerkennungs- und Förderverordnung,
Betreuungskräfte mit einer Qualifikation nach §53 c Sozialgesetzbuch XI,
Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Pflege verfügen und Fachkräfte nach §1 Abs 1 Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung (z.B. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Altenpfleger und Altenpflegerinnen)
leisten die Unterstützung, für die sie ausreichend qualifiziert sind.
Mitarbeiter mit einer 30ig-stündigen Basisqualifikation nach §8 Abs 4 Anerkennungs- und Förderverordnung werden ausschließlich im Rahmen der Hilfe bei der Haushaltsführung eingesetzt.

Alle im Betreuungsangebot eingesetzten Personen verfügen über aktuelles tätigkeitsspezifisches und adressatengerechtes Wissen und nehmen hierfür regelmäßig, ihrer Grundqualifikation entsprechend, an notwendigen Fortbildungen teil. Hierzu zählt unter anderem auch die regelmäßige Teilnahme an Erste-Hilfe-Lehrgängen.

Die nach der AnFöVO erforderliche fachliche Begleitung und Unterstützung sowie der fachliche Austausch für die leistungserbringenden Personen wird durch eine Fachkraft nach der AnFöVO sichergestellt.

Umgang mit Beschwerden

Wir sehen in jeder Beschwerde die Chance zur Verbesserung. Sollten Sie unzufrieden mit unserer Leistung sein, bieten wir Ihnen ein persönliches Gespräch an. In diesem Gespräch klären wir die Ursachen Ihrer Unzufriedenheit und vereinbaren Veränderungen. Beides wird schriftlich festgehalten.

Sollten wir uns nicht einigen können, können Sie sich an die Ombudspersonen der Städteregion Aachen als Vermittler wenden. In entsprechenden Fällen informieren wir diese auch schon von uns aus.

Die Kontaktdaten werden Ihnen, falls Sie Kunde sind, beim Erstgespräch mitgeteilt.

Umgang mit Krisensituationen

Die Personen, die Sie unterstützen, sind zwar qualifiziert, jedoch nicht grundsätzlich medizinische Fachkräfte. Bei einem akuten körperlichen Notfall können sie allgemeine Maßnahmen ergreifen, Erste Hilfe leisten und Hilfe organisieren. Unser Bereitschaftstelefon ist während der Zeiten, in denen wir Sie unterstützen, mit einer Fachkraft nach der AnFöVO besetzt. In dringenden Fällen wird natürlich zunächst der Notruf des Rettungsdienstes informiert.

Liegt das Problem eher im psychosozialen Bereich oder der Betreuung selbst? Fehlen der Person vor Ort Handlungskompetenzen? Ist es dringlich, jedoch kein akuter Notfall? Auch hier steht unser Bereitschaftstelefon zur Verfügung.

Hat die Bewältigung der Krise noch ein wenig mehr Zeit? In diesem Fall bieten wir Ihnen ein persönliches Gespräch an, um gemeinsam die Ursachen der Krise zu ergründen und Lösungen zu finden.

Sollten wir alleine einmal keine Lösung wissen, holen wir uns externen Rat.

Regelung bei Abwesenheit und Krankheit

Selbstverständlich ist es für Sie wichtig, stets einen Ansprechpartner zu haben. Deshalb bin ich

Wolfgang Sous

nicht nur Anbieter des Angebotes, sondern auch Ihr Ansprechpartner. Als Gesundheits- und Krankenpfleger, verantwortlich leitende Fachkraft nach SGB XI / AnFöVO kann ich mich Ihrem Anliegen widmen.
Wenn Sie bereits Kunde bei uns sind, haben Sie mich ja bereits im Erstgespräch, bei Qualitätsbesuchen oder der Leistungserbringung kennengelernt.

Sollte ich verhindert sein, so übernimmt diese Aufgaben meine Stellvertretung, die ebenfalls Fachkraft nach der AnFöVO ist.
Auch diese ist Ihnen, falls Sie unser Kunde sind, üblicherweise bekannt.

Eine Krankheits- und Abwesenheitsvertretung der leistungserbringenden Personen wird innerhalb des Teams sichergestellt.

Danke!

Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben und wir uns vorstellen konnten. Vielleicht geben Sie uns ja die Gelegenheit, Sie auch persönlich kennen zu lernen.

Wir freuen uns darauf.
Ihr
Der-nette-Nachbar
Wolfgang Sous.